Allgemeine geschäftsbedingugnen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 4Reel GmbH

Präambel: Die 4Reel GmbH, mit Sitz in der Grafenstraße 27, 64283 Darmstadt, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 101034, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Eisenbarth, USt-IdNr.: DE335163794, Steuernummer: 007 242 03209, bietet ihren Kunden die Vermietung von Film- und Lichttechnikausrüstung sowie die Produktion von Werbe- und Dokumentarfilmen an. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der 4Reel GmbH und ihren Kunden (im Folgenden: "Auftraggeber" für Produktionsdienstleistungen, "Mieter" für Vermietungen) geschlossenen Verträge.

1. Geltungsbereich: Alle Lieferungen und Leistungen von 4Reel GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Mieters erkennen wir nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand: Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch 4Reel GmbH oder mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande. Wir behalten uns vor, vereinbarte Gegenstände durch gleichwertige zu ersetzen. Geringfügige Abweichungen sind zulässig.

3. Entgelt: Die Vergütung für Miete und Produktionsdienstleistungen richtet sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, zuzüglich Umsatzsteuer. Preise für Mietdauer gelten pro Tag. Bei Produktionsdienstleistungen wird ein individuelles Angebot erstellt.

4. Mietdauer / Produktionszeitraum: Die Dauer der Überlassung von Ausrüstung oder die Ausführung der Produktionsdienstleistungen ist vertraglich festgelegt. Bei Mietverhältnissen erfolgt die Berechnung ab Bereitstellung bis Rückgabe, einschließlich Wochenenden und Feiertagen.

5. Nutzungsort: Die Nutzung der Mietgegenstände ist innerhalb Deutschlands gestattet. Für Produktionen und die Verwendung von Mietgegenständen außerhalb Deutschlands ist unsere schriftliche Zustimmung erforderlich.

6. Transportgefahr und Kosten: Der Auftraggeber bzw. Mieter trägt die Transportgefahr und -kosten. Bei Auslandsversendungen obliegt dem Auftraggeber bzw. Mieter die korrekte Zollabwicklung.

7. Pflichten des Auftraggebers / Mieters: Der Auftraggeber bzw. Mieter muss den Verwendungszweck angeben und über relevante Umstände informieren. Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Mängel sind unverzüglich zu melden. Der Auftraggeber bzw. Mieter trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Versicherung der gemieteten Ausrüstung gegen alle Risiken.

8. Gebrauchsüberlassung und Kündigungsrecht: Eine Weitergabe von Mietgegenständen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung. Bei Zuwiderhandlung ist 4ReelDocs UG zur Vertragskündigung und sofortigen Rücknahme berechtigt.

9. Haftung des Vermieters / Produzenten: Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10. KFZ Vermietung: Bei der Vermietung von Produktionsfahrzeugen der 4Reel GmbH gilt ein Versicherungsselbstbehalt in Höhe von 1.000,00 € pro Schadensfall. Die Fahrzeuge sind nach dem Leitbild der Vollkaskoversicherung versichert. Der Auftraggeber bzw. Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Die Nutzung der Fahrzeuge zu motorsportlichen Veranstaltungen, zur gewerblichen Personen- und Güterbeförderung sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken ist untersagt. Fahrten außerhalb des Bundesgebietes bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, jeden Unfall unverzüglich polizeilich anzuzeigen und einen ausführlichen Unfallbericht anzufertigen. Die Kosten für Treibstoff und Schmierstoffe trägt der Mieter.

11. Versicherung: Die Mietsachen sind nach den allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (AEB) versichert. Der Versicherungsselbstbehalt beträgt 500,00 € pro Schadensfall für technische Ausrüstung. Bei der Miete unserer Produktionsfahrzeuge beträgt der Versicherungsselbstbehalt 1.000,00 € pro Schadensfall. Außereuropäische Verbringung und besondere Risiken erfordern eine Zusatzversicherung auf Kosten des Auftraggebers bzw. Mieters.

12. Haftung des Auftraggebers / Mieters und Ausfallschäden: Der Auftraggeber bzw. Mieter haftet für die Ausrüstung und muss für entstandene Schäden aufkommen.

13. Rückgabe / Abnahme: Die Rückgabe von Mietgegenständen bestätigt nicht den mangelfreien Zustand. Bei Produktionsdienstleistungen erfolgt eine formelle Abnahme.

14. Zahlungsbedingungen: Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Der Mindestmietpreis beträgt 50,00 €.

15. Gerichtsstand und Rechtswahl: Erfüllungsort ist Darmstadt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Darmstadt, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

16. Schriftform und Salvatorische Klausel: Änderungen bedürfen der Schriftform. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Inhalt möglichst nahekommen.

Diese AGB gelten ab sofort für alle Geschäftsbeziehungen zwischen 4Reel GmbH und ihren Auftraggebern bzw. Mietern.